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Ausleihe mobiler Endgeräte für den Fall des Fernunterrichts

erstellt von Eva Hellweg zuletzt verändert: 11.08.2020 13:07
Mit einem Zusatz zum Digitalpakt Schule stellt der Bund den Ländern vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit eventuell weiterhin einhergehenden Einschränkungen des Präsenzunterrichts im Jahr 2020 weitere 500 Millionen Euro für die Beschaffung von mobilen Endgeräten durch die Schulträger zur Verfügung. Auf Rheinland-Pfalz entfällt dabei die Summe von rund 24,1 Millionen Euro. Auch unsere Schule ermittelt deshalb in der ersten Schulwoche den konkreten Bedarf und bittet die Eltern um ihre Unterstützung.

Die zur Verfügung gestellten Mittel werden anhand eines Sozialindex auf die Schulträger verteilt, der auch über die Art der Vorhaltung und Art der Ausgabe der Geräte an die Schülerinnen und Schüler entscheidet.

Da unsere Schule die Möglichkeit hat, dem Schulträger bis zum 21.08.20 Schülerinnen und Schüler zu nennen, die ein mobiles Leihgerät (z.B. Tablet, Notebook) für den Fernunterricht benötigen, lassen wir den Eltern direkt am ersten Schultag ein Schreiben zukommen, mit dem der Bedarf und die Kontaktdaten erfragt werden. Wir müssen allerdings darauf hinweisen, dass Schülerinnen und Schüler dennoch keinen Anspruch auf Leihe eines Gerätes haben. Der Schulträger verleiht die mobilen Endgeräte im Rahmen der Verfügbarkeit.

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