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Grundlegendes

erstellt von s.wasser@st-willi.de zuletzt verändert: 27.08.2020 15:36

Sek I:

 

In jeder Klassenarbeit soll die erste Aufgabe eine „Grundwissensaufgabe“ sein. Diese ist mit ca. 10% der Rohpunkte der Klassenarbeit zu bewerten:

 

  • Pro Klassenarbeit bekommen die Schülerinnen und Schüler zwei Themen (Festlegung siehe unten) aus vorhergehenden Schuljahren. Diese müssen selbstständig (mit Hilfe des Regelheftes) wiederholt und aufgefrischt werden. Es sollte im Unterricht nicht jedes Thema explizit wiederholt werden!!! (Eigenverantwortliches Lernen)
  • Die Themen verfallen jedoch nicht, so dass für die Grundwissensaufgabe für die erste KA zwei Themen, für die 2. KA vier Themen, für die 3. KA sechs Themen und für die 4. KA acht Themen parat sein müssen.
  • Es obliegt in der Entscheidung der Lehrperson, aus welchem Thema die Grundwissensaufgabe konzipiert wird. Diese wird jedoch vorab NICHT bekannt gegeben.
  • Selbstverständlich steigt der Anspruch innerhalb der Themen mit steigender Jahrgangsstufe
  • Die Grundwissensaufgabe soll jedoch nicht Anforderungsbereich III beinhalten, sondern sich auf die Anforderungsbereiche II bzw. I beschränken.

 

MSS:

 

Sämtliche Inhalte aus den Jahrgangsstufen 5-10 werden in jeder Überprüfung vorausgesetzt und können Teil von Aufgaben sein.

 

  • In der 11/1, 11/2, 12/1 und 12/2 wird eine pro Halbjahr eine angekündigte HÜ zum Thema „Grundwissen“ geschrieben. 

  • Es sind jeweils drei Themen pro HÜ festgelegt. 

  • Eine Wiederholung der Themen erfolgt selbständig und als Hausaufgabe. Eine Wiederholung im Unterricht findet nicht statt.

 

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