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Karneval und Jugendschutz - gemeinsam vorbeugen

erstellt von Eva Hellweg zuletzt verändert: 14.05.2018 18:30
Elternbrief des Regionalen Arbeitskreises Sucht- und Gewaltprävention Bitburg-Prüm

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Karnevalssaison ist bereits in vollem Gange und wird in den nächsten Wochen ihren Höhepunkt erreichen. Neben ausgelassener Freude und unbeschwertem Frohsinn kommt leider auch immer wieder Alkohol ins Spiel. Alkohol ist immer noch die Alltagsdroge Nr. 1 in Deutschland. Alkohol wirkt bei Kindern viel stärker als bei Erwachsenen.

Eine gewisse Anzahl von Kindern und Jugendlichen – selbst 12- bis 13-jährige – konsumieren insbesondere an den Karnevalstagen Alkohol. In den vergangenen Jahren ist es immer wieder passiert, dass einige erheblich alkoholisiert aufgefallen sind und ärztlich behandelt werden mussten. Wir möchten Sie als Eltern bitten und dazu ermutigen, sich mit ihren Kindern auseinanderzusetzen und mit uns zusammenzuarbeiten. Denn: Jugendschutz geht alle an! Sie tragen als Erziehungsberechtigte/Eltern die Hauptverantwortung für die gesunde Entwicklung Ihres Kindes. Sie als Eltern können einen wichtigen Beitrag zur Vorbeugung von Alkoholkonsum leisten. Achten Sie besonders an den „tollen Tagen“ darauf, welche Getränke Ihre Kinder von zu Hause mitnehmen und mit wem sie sich treffen. Vereinbaren Sie, wo Ihr Kind hingeht und wie lange es unterwegs sein darf. Wichtig ist auch ein vorgelebter Umgang mit Alkohol, denn Kinder lernen ganz besonders am Vorbild.

Bitte denken Sie an die gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzes:

  • An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen alkoholische Getränke weder abgegeben werden noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
  • An Personen unter 18 Jahren dürfen branntweinhaltige Getränke weder abgegeben werden noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
  • Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (z. B. Kappensitzungen, Maskenbälle) ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24:00 Uhr gestattet werden.

Wir wollen Sie in dem Anliegen des Jugendschutzes unterstützen:
Alle Verkaufsstellen und Veranstalter sind aufgerufen, auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu achten. In der Schule gilt ein generelles Alkoholverbot, auch für Schüler, die schon 18 Jahre alt sind. Die zuständigen Behörden werden in diesem Jahr wieder gemeinsame Jugendschutzkontrollen durchführen.

Sollten sich Fragen ergeben, so wenden Sie sich bitte an:
Jugendschutzbeauftragter des Eifelkreises Bitburg-Prüm: Robert Müller, 06561- 153250 Jugendsachbearbeiter der Polizei Bitburg: Hans Peter Reiter, 06561 – 9685-27 Jugendsachbearbeiter der Polizei Prüm: Erwin Schwarz, 06551 – 942-45

Es bedarf der Unterstützung und des Mutes, sich sowohl im privaten wie im öffentlichen Umfeld einzumischen, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Bitte helfen auch Sie mit!

Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir schöne Fastnachtstage.

Ihre Ansprechpartner:
Caritasverband Westeifel e.V.
Fachstelle Suchtprävention
Josef Fuchs
Brodenheckstraße 1, 54634 Bitburg
Tel. (06561) 96 71 – 0 (127) Fax (06561) 96 71 - 30
j.fuchs@caritas-westeifel.de Regionaler Arbeitskreis Sucht- und Gewaltprävention Bitburg-Prüm

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Jugendschutzbeauftragter
Robert Müller
Trierer Str. 1, 54634 Bitburg
Tel. (06561) 15 - 32 50 Fax (06561) 15 - 1000
jugendschutz@bitburg-pruem.de

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