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Umsetzung der Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes an Schulen

erstellt von Eva Hellweg zuletzt verändert: 26.04.2021 18:23
Bis zu den Pfingstferien bleibt es in Rheinland-Pfalz zunächst auch bei sinkender Inzidenz beim Wechselunterricht, so Bildungsministerin Dr. Hubig. Der ADD-Präsident informierte ebenfalls über aktuelle Regelungen (die Neuerungen sind gelb markiert) vor allem zu den Selbsttests an Schulen. Im Folgenden veröffentlichen wir Links zu den Schreiben sowie aktuelle Konkretisierungen für unseren Schulbetrieb.

Die wichtigste Neuerung besteht in der Einführung einer Corona-Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrerinnen und Lehrer. Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. Die Möglichkeit der Abholung muss von Elternseite sichergestellt werden (z.B. durch Benennung einer anderen bevollmächtigten Person [Verwandter, Nachbar etc.]).

Generell gilt, dass Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in der Schule testen lassen, einen anderen negativen Testnachweis vorlegen müssen. Dies muss in der regulären Teststunde erfolgen, in der die Schülerin/der Schüler ansonsten in der Schule getestet worden wäre. Die Aufsicht führende Lehrkraft möge bei eventuell digital vorgelegten negativen Testergebnissen (von einer zertifizierten Teststelle oder vom Arzt) Datum und Uhrzeit des Tests kontrollieren (nicht älter als 24 Stunden) und die Schüler darauf hinweisen, dass der Nachweis in jedem Fall spätestens am nächsten Präsenztag auch in ausgedruckter Form im Sekretariat abzugeben ist.

Vertreterinnen und Vertreter unserer schulischen Gremien (Schulleitung, Schulelternbeirat, Personalrat, Schülervertretung) haben am 26.04.21 in einer Sondersitzung getagt und – wie im Elternbrief der Ministerin vom 22.04.2021 vorgesehen – über eine vom Ministerium bewusst offengelassene Frage beraten. Es ging um die Frage, ob „ausnahmsweise Nachweise von Eltern und Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern über Tests, die zu Hause durchgeführt wurden, akzeptiert werden.“ Die schulischen Gremien haben sich einstimmig dafür entschieden, zu Hause durchgeführte Corona-Tests, die durch das Formular „Qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen PoC-Antigen-Selbsttests zum Nachweis des SARS-CoV-2-Virus“ nachzuweisen sind, nur für die gymnasiale Oberstufe, nicht aber für die Gemeinsame Orientierungsstufe oder Mittelstufe zu akzeptieren. Und auch in der MSS werden diese zu Hause durchgeführten Tests nur dann akzeptiert, wenn es sich um Oberstufenschülerinnen und –schüler der MSS 12 handelt, die am üblichen Testtermin der Schule (dienstags, 5. Stunde und donnerstags, 6. Stunde) nicht getestet werden können, weil sie unterrichtsfrei und keinen bzw. sehr späten Nachmittagsunterricht haben. Diese Schülerinnen und Schüler werden gebeten, bis Mittwoch, 28.04.2021, um 13.00 Uhr einen formlosen Antrag an zu schicken. Die Anträge werden von der MSS-Leitung geprüft. Wird einem solchen Antrag stattgegeben, müssen diese Schülerinnen und Schüler das Formular „Qualifizierte Selbstauskunft“ bis 10.00 Uhr des regulären Testtages ebenfalls an senden und es vor ihrer nächsten Präsenzstunde auch in Papierform im Sekretariat abgeben. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler gilt, dass sie sich entweder kostenlos in der Schule testen lassen oder eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes oder einer zugelassenen Teststelle einreichen müssen. Erfolgt dies nicht und müssen die Schülerinnen und Schüler deswegen dem Präsenzunterricht fernbleiben, so erhalten sie ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen etc.). Da die Lehrkräfte Präsenzunterricht im Wechselmodell erteilen, sei darauf hingewiesen, dass Schülerinnen und Schülern, die der Testpflicht nicht nachkommen und dem Präsenzunterricht fernbleiben, nicht ein gleiches Angebot offeriert werden kann wie im reinen Fernunterricht.

Für die Schülerinnen und Schüler behalten wir die bisherigen Testtage und –stunden bei, auch wenn die Testungen aus den bekannten Gründen nicht immer in der 1. Stunde stattfinden können. Die Testboxen enthalten entsprechend der Schülerzahl der Lerngruppe die volle Anzahl an Testkits (plus ein Testkit zusätzlich). Sollten noch weitere Testkits benötigt werden (z.B. wegen mehrerer ungültiger Tests), so befinden sich Boxen mit Ersatzkits auf dem Rollwagen im Lehrerzimmer, aber auch in wenigen Exemplaren im Sekretariat. 

Nur in der MSS 11 gibt es am Dienstag eine Änderung: Statt in der 10. Stunde (Stammkursband) werden diejenigen Schülerinnen und Schüler der MSS 11 in der 5. Stunde getestet, die dann Unterricht haben (vier Grundkurse). Für alle anderen Schüler der MSS 11, die dienstags in der 5. Stunde keinen Unterricht haben, wird eine Sondertestung in der Mittagspause um 13.15 Uhr im kleineren Biologiesaal (B 1.14) angeboten. Für die MSS 12 wird die bisherige Praxis fortgeführt, nämlich eine Sondertestung im großen Biologiesaal (B1.16) an Dienstagen und Donnerstagen in der Mittagspause für die weder im Unterricht noch anderweitig Getesteten. Diejenigen, die weder an den regulären Testungen im Präsenzunterricht noch an den Sondertestungen teilnehmen, sondern stattdessen eine Testung beim Arzt oder einer vom Land beauftragten Teststelle machen lassen, müssen ihren negativen Testnachweis zwingend bis 10.00 h in digitaler Form an testung-mss@st-willi.de schicken. Zusätzlich ist der negative Testnachweis in ausgedruckter Form vor der ersten Präsenzstunde des jeweiligen Testtages im Sekretariat abzugeben.

Nach den Sondertestungen werden am Schwarzen Brett der MSS im Lehrerzimmer Listen mit den Schülern ausgehängt, die weder an einer schulischen Testung teilgenommen noch einen anderen negativen Testnachweis erbracht haben. Diese Schülerinnen und Schüler dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und müssen das Schulgelände zeitnah verlassen (bei Minderjährigen ggf. Abholung durch die Eltern). Die Kolleginnen und Kollegen, die an den Testtagen Dienstag und Donnerstag Nachmittagsunterricht haben, sind verpflichtet, vor ihrem Nachmittagsunterricht von den genannten Listen die Schüler zu notieren, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, und sie nach Hause zu schicken bzw. abholen zu lassen.

Lehrerinnen und Lehrer müssen ebenfalls an zwei Tagen einen negativen Testnachweis in Papierform im Sekretariat vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf:

1. montags vor Unterrichtsbeginn

2. donnerstags vor Unterrichtsbeginn

Wenn eine Kollegin/ein Kollege montags bzw. donnerstags in der 1. Stunde noch keinen Unterricht oder einen unterrichtsfreien Tag hat, muss dieser Nachweis in digitaler Form trotzdem vor der 1. Stunde im Sekretariat (gymnasium@st-willi.de) vorliegen. Er ist dann vor Unterrichtsantritt im Sekretariat auch in Papierform abzugeben. Hat eine Kollegin oder ein Kollege montags oder donnerstags unterrichtsfrei, ist die Papierversion am nächsten Unterrichtstag vor Unterrichtsbeginn abzugeben. Liegt kein negativer Testnachweis vor, darf der Präsenzunterricht nicht gehalten werden. Die Stunden müssen nachgearbeitet werden. Die Papierform ist leider in jedem Falle notwendig, da entsprechende Akten angelegt und vier Wochen aufbewahrt werden müssen.

Unter folgenden Links gelangen Sie zu den pdf-Dokumenten:

Elternschreiben der Ministerin

Konzept Selbsttests in Schulen

Vordruck "Qualifizierte Selbstauskunft"

Elterninformation

Information für volljährige Schülerinnen und Schüler

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