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Regelungen für die Schulöffnung für die 7., 8. u. 9. Klassen ab dem 08.06.2020

erstellt von Eva Hellweg zuletzt verändert: 30.05.2020 14:00
Grundsätzlich gelten die Regelungen des Hygieneplanes-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz sowie die bisherigen schulinternen Regelungen des St.-Willibrord-Gymnasiums und der Otto-Hahn-Realschule-Plus weiter. Am 08.06.2020 beginnen die B-Gruppen.

Am 08.06. und am 15.06. finden in den ersten beiden Stunden jeweils in den 7., 8. und 9. Klassen Klassenleiterstunden zur Informierung der Schüler über die Hygienemaßnahmen statt. Auch diese Belehrung müssen die Schüler mit ihrer Unterschrift quittieren. Fehlende sind von den Klassenlehrern bzw. ihren Vertretern vor ihrer ersten Unterrichtsstunde nach ihrer Rückkehr nachzubelehren.

Die Schüler werden zur 1. Stunde jahrgangsweise zeitversetzt durch die drei Eingänge von ihrem Aufenthaltsort ins Schulgebäude geführt, und zwar:

 

Zeitfenster

 

Jahrgang

Aufenthaltsbereich/

Pausenbereich

 

Eingang

7.40 – 7.50

5. Kl.

unterer Schulhof

 

Eingang vom oberen Schulhof

 

 

7. Kl.

 

vorderer Schulhof an Denkmalstr

 

Vordereingang Denkmalstr.

 

10. Kl.

 

„Schlauch“ zwischen Turnhalle u. Hauptgebäude

 

Seiteneingang gegenüber der Turnhalle

 

 

7.50 – 8.00

 

6. Kl.

unterer Schulhof

 

Eingang vom oberen Schulhof

 

 

8. Kl.

 

vorderer Schulhof an Denkmalstr.

 

Vordereingang Denkmalstr.

 

 

9. Kl.

 

oberer Schulhof

Seiteneingang gegenüber der Turnhalle

Auf den Schulhöfen werden die oben genannten Areale als Sammelpunkte vor dem Unterricht und als Aufenthaltsorte während der Pausen für die Jahrgänge gekennzeichnet.

Um 7.40h öffnen die Kollegen, die in der 1. Stunde in der MSS unterrichten, den entsprechenden Unterrichtsraum und halten sich dort auf, sodass die Schüler diesen ab 7.40h ohne Abholung aufsuchen können. D. h. die Oberstufenschüler begeben sich einzeln ohne Lehrerbegleitung in ihre Kursräume.

Es gilt das Klassenraumprinzip, d.h. auch der Fachunterricht wird i.d.R. im Klassenraum erteilt, um die Notwendigkeit des Hin- und Herwechselns zwischen den Räumen zu vermeiden.

Die Pausen werden wie folgt geregelt:

11. Jahrgangsstufe

 

Aufenthalt in der Mensa

 

12. Jahrgangsstufe

 

Aufenthalt im Foyer

 

5. und 6. Klassen

 

Bleiben während der großen Pausen wie bisher im Klassenraum u. machen in einer vorgegebenen Unterrichtsstunde ihre Hofpause

 

 

7. und 9. Klassen

 

 

1. große Pause = Hofpause

 

 

8. und 10. Klassen

 

2. große Pause = Hofpause

Die Lehrkraft der Unterrichtsstunde, die der Hofpause vorausgeht, begleitet die jeweilige Klasse der Jahrgangsstufen 7, 8 oder 9 in das Pausenareal. Die Lehrkraft der auf die Hofpause folgenden Stunde holt die Klasse dort ab und begleitet sie in den Klassenraum.

In der nicht als Hofpause vorgesehenen Zeit bleiben die Schüler in im Klassenraum und werden jeweils die Hälfte der Zeit von der Fachlehrkraft der vorausgegangenen Stunde und die Hälfte der Zeit von der Fachlehrkraft der Folgestunde beaufsichtigt. Die im Klassenraum angesetzte Pause ist zugleich die Pause für das Essen. Da in den großen Pausen die Masken zu tragen sind, muss den Schülern zu Beginn der Folgestunde die Gelegenheit zum Essen und Trinken gegeben werden. Bei Betreten und Verlassen des Klassenraumes sind die Hände zu waschen. Außerhalb des Klassenraumes sind Masken zu tragen und der Mindestabstand ist einzuhalten. In allen Pausen ist gründlich zu lüften.

Bei Unterrichtsende bitte folgende Staffelung einhalten:

 

Zeitfenster

 

Jahrgang

12.55 – 13.00

 

 

5. Kl.  (freitags: 12.10-12.15)

 

 

7. Kl.

 

 

10. Kl.

 

13.00 – 13.05

 

 

6. Kl.  (freitags: 12.15-13.00)

 

 

8. Kl.

 

 

9. Kl.

 

Wenngleich die Regelungen zum Tragen der Masken bereits mehrfach und klar kommuniziert wurden, seien sie an dieser Stelle noch einmal wiederholt:

  1. Die Masken sind vor der 1. Stunde sowie in sämtlichen Pausen (große Pause, 5-Minuten-Pause, Mittagspause) auf dem Schulgelände zu tragen, also auch auf den Schulhöfen, im Foyer und in der Mensa.
  2. Für die Mittagspause gilt, dass die Maske zum Essen abgenommen werden darf, nach dem Essen aber wieder zu tragen ist.
  3. In den Freistunden (also außerhalb der Pausen) dürfen die Oberstufenschüler, wenn sie sich in der Mensa oder im Foyer aufhalten, die Masken abnehmen. In den Pausen sind die Masken aber aufzusetzen.
  4. Immer gilt, dass die sonstigen Hygienevorschriften, insbesondere der Mindestabstand, eingehalten werden müssen.

Diese Regelungen mögen lästig erscheinen, dienen aber der Reduzierung des Infektionsrisikos.

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